Verfassungsgerichtshof B221/95

B221/95Verfassungsgericht26.02.1996

Regest

Kompetenz Bund - Länder Forstrecht, Forstwesen, Waldnutzung, Rechtspolitik, Weideverbot, Entschädigung (Enteignung)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B221/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den bekämpften Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt wurde.

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