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B1713/94•Verfassungsgerichtshof B1713/94
B1713/94Verfassungsgericht26.02.1996
Bescheidbegründung, Dienstrecht, Ruhegenuß, Dienstunfähigkeit
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheidteil im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der bekämpfte Bescheidteil wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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