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B3038/95; B3039/95•Verfassungsgerichtshof B3038/95; B3039/95
B3038/95; B3039/95Verfassungsgericht27.02.1996
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit jeweils S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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