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B1197/95; B1198/95; B1199/95; B1200/95; B1201/95•Verfassungsgerichtshof B1197/95; B1198/95; B1199/95; B1200/95; B1201/95
B1197/95; B1198/95; B1199/95; B1200/95; B1201/95Verfassungsgericht10.06.1996
Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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