Verfassungsgerichtshof B997/94

B997/94Verfassungsgericht10.06.1996

Regest

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B997/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1996

Spruch

Der Vertreterin zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von S 223,50 gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG 1953 zugesprochen, im übrigen wird der Antrag auf vorläufige Berichtigung von Barauslagen und Fahrtkosten aus Amtsgeldern abgewiesen.

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