Verfassungsgerichtshof B50/96

B50/96Verfassungsgericht11.06.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B50/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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