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B545/95; KI-4/95•Verfassungsgerichtshof B545/95; KI-4/95
B545/95; KI-4/95Verfassungsgericht11.06.1996
VfGH / Kompetenzkonflikt, VfGH / Verfahren, Kurzparkzone, Parkometerabgabe, Verwaltungsstrafrecht, Zuständigkeit örtliche, Auskunftspflicht
1. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien ist zuständig, über die Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 27. Juli 1993, Z MA 4/5-PA-108251/3/0, wegen Übertretung des §1 a des Parkometergesetzes, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 idF 24/1987, zu entscheiden.
2. Der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 19. Dezember 1994, Z UVS-08/15/00746/93, wird aufgehoben.
3. Die Beschwerde gegen den unter Punkt 2. aufgehobenen Bescheid wird zurückgewiesen.
4. Die Gemeinde Wien ist schuldig, der antragstellenden Partei die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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