Verfassungsgerichtshof B124/95

B124/95Verfassungsgericht11.06.1996

Regest

Wasserrecht, Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes (Wasserrecht), Abfallbeseitigung, Auftrag wasserpolizeilicher

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B124/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 13.344,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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