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G1300/95•Verfassungsgerichtshof G1300/95
G1300/95Verfassungsgericht12.06.1996
VfGH / Individualantrag, Luftfahrt, Amtshaftung, Schadenersatz, Haftung, Ausgliederung, Austro Control, Eigentumsbeschränkung, Arbeitsvertrag, Dienstrecht, öffentliches Interesse, Bedienstete (Austro Control)
Der Antrag wird, soweit er ArtI §7 Abs1 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 898/1993, über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem das Luftfahrtgesetz und das Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr geändert werden, zum Gegenstand hat, abgewiesen.
Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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