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V64/96; G142/96•Verfassungsgerichtshof V64/96; G142/96
V64/96; G142/96Verfassungsgericht13.06.1996
Auslegung eines Antrages, VfGH / Antrag, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Sachentscheidung Allg, Sanierung, Verordnungserlassung
Die Worte "und Sicherungsbescheinigungen" im letzten Satz der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 idF BGBl. 163/1995, waren bis zum Ablauf des 11. April 1995 gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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