Verfassungsgerichtshof B648/96; B649/96; B650/96; B653/96; B659/96; B677/96

B648/96; B649/96; B650/96; B653/96; B659/96; B677/96Verfassungsgericht17.06.1996

Regest

VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall, Umweltabgaben, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Verfahren, Ersatzbescheid, Stromerzeugungsabgabe, Abgaben Umwelt-

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B648/96,B649/96,B650/96,B653/96,B659/96,B677/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch Punkt 2 des Spruches der angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Punkt 2 des Spruches der Bescheide wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.