Verfassungsgerichtshof G1355/95; V158/95

G1355/95; V158/95Verfassungsgericht18.06.1996

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Präjudizialität, Betriebsanlage, Umweltschutz, Parteistellung, Rechtsschutz, Gewerberecht Verfahren, Parteistellung Gewerberecht, Feststellungsbescheid, Verwaltungsökonomie, Legalitätsprinzip, Determinierungsgebot, Verordnungserlassung (Verfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G1355/95,V158/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1996

Spruch

1. Der Antrag, §359b Abs2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, als verfassungswidrig aufzuheben, wird abgewiesen.

2. Der Antrag, die Z1 des §1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind, BGBl. Nr. 850/1994, als gesetzwidrig aufzuheben, wird abgewiesen.

3. Im übrigen wird der Verordnungsprüfungsantrag zurückgewiesen.

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