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V108/95•Verfassungsgerichtshof V108/95
V108/95Verfassungsgericht19.06.1996
Finanzverfassung, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Ausgleichsabgabe, Gemeinderecht, Baurecht, Garagen, Entstehen der Abgabenpflicht
§4 Abs1 der Verordnung der Stadtvertretung Feldkirch vom 5. Juli 1984 über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Garagen und Abstellplätze, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 6. Juli 1984 bis 4. August 1984, wird nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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