Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
V36/96; V37/96•Verfassungsgerichtshof V36/96; V37/96
V36/96; V37/96Verfassungsgericht21.06.1996
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Verordnungserlassung, Abänderung (Flächenwidmungsplan), Planungsakte Verfahren (Flächenwidmungsplan)
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ybbsitz vom 12. Juni und vom 14. Dezember 1990, betreffend die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 7, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. Februar 1991, R/1-R-731/010, insoweit sie das in der Katastralgemeinde Maisberg gelegene, im Nordwesten von der Kleinen Ybbs, im Süden und im Südosten von der B 22 begrenzte "Bauland-Betriebsgebiet", sowie die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ybbsitz vom 22. Februar 1993, betreffend die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 12, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. Juli 1993, R/1-R-731/014, insoweit sie das in der Katastralgemeinde Maisberg östlich des Berührungspunktes der B 22 und der Bahnlinie der ÖBB gelegene, im Norden von der B 22 und im Süden von dieser Bahnlinie begrenzte "Bauland-Betriebsgebiet" und das im Osten daran anschließende "Bauland-Kerngebiet" betrifft, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Im übrigen wird das Verordnungsprüfungsverfahren eingestellt.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.