Verfassungsgerichtshof B2002/95; B2959/95; B3101/95

B2002/95; B2959/95; B3101/95Verfassungsgericht21.06.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2002/95,B2959/95,B3101/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Bescheide jeweils wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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