Verfassungsgerichtshof B2528/94

B2528/94Verfassungsgericht21.06.1996

Regest

Behördenzuständigkeit, Baumschutz, Eisenbahnrecht, Kompetenz Bund - Länder Baumschutz, Kompetenz Bund - Länder Verkehrswesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2528/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei, zu Handen der Finanzprokuratur, die Prozeßkosten in der Höhe von 12.500,-- S zu bezahlen.

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