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V38/96•Verfassungsgerichtshof V38/96
V38/96Verfassungsgericht26.06.1996
Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Abänderung (Flächenwidmungsplan), Planungsakte Verfahren (Flächenwidmungsplan)
Die Wendung "190/2" in der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Villach vom 29. November 1974, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 19. März 1975, Z Ro-113/75, dieser kundgemacht in der Kärntner Landeszeitung vom 24. März 1975, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Kärntner Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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