Verfassungsgerichtshof V106/95

V106/95Verfassungsgericht26.06.1996

Regest

Gewerberecht, Automaten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V106/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Die Wortfolge "in einem Umkreis von 200 m" in der Z2 des §1 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde St. Gotthard im Mühlkreis vom 1.12.1992 über das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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