Verfassungsgerichtshof B3894/95

B3894/95Verfassungsgericht26.06.1996

Regest

Behördenzuständigkeit, Zustellung, Hochschulen Organisation, Verwaltungsgerichtshof, Säumnisbeschwerde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3894/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seiner Rechtsvertreter, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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