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B3484/95; B3485/95; B3593/95; B3594/95•Verfassungsgerichtshof B3484/95; B3485/95; B3593/95; B3594/95
B3484/95; B3485/95; B3593/95; B3594/95Verfassungsgericht26.06.1996
Wirtschaftslenkung, Geflügelwirtschaft, Zollrecht, Importausgleich, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Sachentscheidung Wirkung, Ersatzbescheid
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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