Verfassungsgerichtshof B1478/95

B1478/95Verfassungsgericht27.06.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1478/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei die mit S 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens zuhanden ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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