Verfassungsgerichtshof B131/95

B131/95Verfassungsgericht27.06.1996

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Rechtsschutz, Wirkung aufschiebende, Finanzverfahren, Aussetzung der Einhebung (Finanzverfahren)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B131/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch die angefochtenen Spruchteile a) und c) des bekämpften Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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