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KI-3/95•Verfassungsgerichtshof KI-3/95
KI-3/95Verfassungsgericht28.06.1996
VfGH / Zuständigkeit, Verwaltungsgerichtshof, Zuständigkeit Verwaltungsgerichtshof, Säumnisbeschwerde, VfGH / Kompetenzkonflikt
Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Entscheidung über die vom Antragsteller an ihn gerichtete Säumnisbeschwerde vom 20. Mai 1994 zuständig.
Der entgegenstehende Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Oktober 1994, Zl. 94/01/0408, wird aufgehoben.
Der Bund (Verwaltungsgerichtshof) ist schuldig, dem Antragsteller, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit 12.830,-- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
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