Verfassungsgerichtshof B1491/95; B1492/95; B1493/95; B1494/95

B1491/95; B1492/95; B1493/95; B1494/95Verfassungsgericht29.06.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1491/95,B1492/95,B1493/95,B1494/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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