Verfassungsgerichtshof B1001/96

B1001/96Verfassungsgericht23.09.1996

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1001/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1996

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit 18.300 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.