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B1474/96•Verfassungsgerichtshof B1474/96
B1474/96Verfassungsgericht24.09.1996
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Gegenstandslosigkeit
Der Antrag auf Entzug der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von S 192,- gemäß §64 Abs1 Z1 litf ZPO idF des Verfahrenshilfegesetzes, BGBl. 569/1973, iVm. §35 Abs1 VerfGG zugesprochen.
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