Verfassungsgerichtshof B1982/95; B1983/95

B1982/95; B1983/95Verfassungsgericht24.09.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1982/95,B1983/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1996

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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