Verfassungsgerichtshof B331/95

B331/95Verfassungsgericht24.09.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B331/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1996

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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