Verfassungsgerichtshof B4016/95

B4016/95Verfassungsgericht25.09.1996

Regest

Verwaltungsverfahren, Akteneinsicht, Rechtskraft Bescheid, res iudicata

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B4016/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen seines Rechtsvertreters, die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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