Verfassungsgerichtshof B3067/95

B3067/95Verfassungsgericht30.09.1996

Regest

Vergabewesen, EU-Recht Richtlinie, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3067/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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