Verfassungsgerichtshof B1016/96

B1016/96Verfassungsgericht02.10.1996

Regest

VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, Beschwer

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1016/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1996

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Vertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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