Verfassungsgerichtshof B201/95; B202/95; B463/95; B1149/95; B2273/95

B201/95; B202/95; B463/95; B1149/95; B2273/95Verfassungsgericht08.10.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B201/95,B202/95,B463/95,B1149/95,B2273/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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