Verfassungsgerichtshof A4/95

A4/95Verfassungsgericht09.10.1996

Regest

VfGH / Klagen, Arbeitsrecht, Arbeitsmarktservice, Ausgliederung, Ausländerbeschäftigung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A4/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1996

Spruch

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, dem Kläger zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 7.793,66 bestimmten Prozeßkosten sowie S 408,-- an Gerichtskosten (Bundesstempelmarken) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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