Verfassungsgerichtshof B2246/93

B2246/93Verfassungsgericht10.10.1996

Regest

Sozialversicherung, Krankenanstalten, Ausgleichsfonds Krankenanstaltenfinanzierung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2246/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1996

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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