Verfassungsgerichtshof B2601/94; B2602/94; B2603/94

B2601/94; B2602/94; B2603/94Verfassungsgericht25.11.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2601/94,B2602/94,B2603/94

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern, zuhanden ihres Rechtsvertreters, die mit je 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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