Verfassungsgerichtshof B1952/95

B1952/95Verfassungsgericht28.11.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1952/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer wurde durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 18.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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