Verfassungsgerichtshof B981/95; B1058/95; B1074/95

B981/95; B1058/95; B1074/95Verfassungsgericht29.11.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B981/95,B1058/95,B1074/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit jeweils S 26.087,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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