Verfassungsgerichtshof B208/95

B208/95Verfassungsgericht29.11.1996

Regest

VfGH / Anlaßfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B208/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1996

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit S 41.412,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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