Verfassungsgerichtshof B238/96; B239/96; B240/96; B241/96

B238/96; B239/96; B240/96; B241/96Verfassungsgericht11.12.1996

Regest

Aufenthaltsrecht, Ermessen, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B238/96,B239/96,B240/96,B241/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit je 18.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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