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B4005/96; B4006/96•Verfassungsgerichtshof B4005/96; B4006/96
B4005/96; B4006/96Verfassungsgericht24.02.1997
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Zuständigkeit
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen zwei Bescheide der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 9.5.1996, Z12/1218/1996, wird abgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.5.1996, ZVH 96/08/0041 ua., wird abgewiesen.
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