Verfassungsgerichtshof B3473/96

B3473/96Verfassungsgericht24.02.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Fremdenrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3473/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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