Verfassungsgerichtshof B2676/96

B2676/96Verfassungsgericht24.02.1997

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2676/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit 18.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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