Verfassungsgerichtshof B3216/95

B3216/95Verfassungsgericht24.02.1997

Regest

Namensrecht, Verwaltungsverfahren, Parteistellung Namensrecht, Kindschaftsrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3216/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1997

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines bevollmächtigten Vertreters die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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