Verfassungsgerichtshof B2519/95; B2520/95

B2519/95; B2520/95Verfassungsgericht24.02.1997

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B2519/95,B2520/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1997

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit je S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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