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V72/96•Verfassungsgerichtshof V72/96
V72/96Verfassungsgericht25.02.1997
VfGH / Prüfungsmaßstab, Raumordnung, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan, Planungsakte Verfahren (Bebauungsplan), Verordnung Kundmachung
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyr vom 17. Dezember 1991, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 7. Mai 1992 bis 7. Juli 1992, sowie im Amtsblatt der Stadt Steyr, ausgegeben und versendet am 15. Juni 1992, Nr. 6/92, S. 10/134, wird, soweit sie das Grundstück Nr. 831/11, KG Sarning, betrifft, nicht als gesetzwidrig aufgehoben.
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