Verfassungsgerichtshof B3754/96

B3754/96Verfassungsgericht25.02.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3754/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zuhanden ihres bevollmächtigten Vertreters, die mit 18.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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