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B2586/96•Verfassungsgerichtshof B2586/96
B2586/96Verfassungsgericht25.02.1997
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Legitimation, Grundverkehrsrecht Behörden, Parteistellung Grundverkehrsrecht, VfGH / Anlaßfall
I. Die Beschwerde wird, soweit sie von der erstbeschwerdeführenden Gesellschaft erhoben wurde, zurückgewiesen.
II. Die Zweit- und Drittbeschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Zweit- und Drittbeschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 18.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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