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B174/96•Verfassungsgerichtshof B174/96
B174/96Verfassungsgericht25.02.1997
VfGH / Legitimation, Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Kosten VfGH / Anlaßfall
I.1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen Spruchpunkt 2 des bekämpften Bescheides richtet, zurückgewiesen.
2. Der Antrag, die Beschwerde insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abzutreten, wird abgewiesen.
II. Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Spruchpunkte 1 und 3 wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit S 12.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.
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