Verfassungsgerichtshof B3926/95; B3927/95; B3928/95

B3926/95; B3927/95; B3928/95Verfassungsgericht25.02.1997

Regest

Aufenthaltsrecht, Ermessen, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B3926/95,B3927/95,B3928/95

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1997

Spruch

Die Beschwerdeführerinnen sind durch den jeweils angefochtenen Bescheid in dem durch Art8 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils 18.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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