Verfassungsgerichtshof V116/96

V116/96Verfassungsgericht26.02.1997

Regest

Apotheken Kammer, Rechtsschutz, Beiträge (Apothekerkammer), Wirkung aufschiebende

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V116/96

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1997

Spruch

Der letzte Satz im §7 Abs1 der Umlagenordnung der Österreichischen Apothekerkammer, kundgemacht in der Österreichischen Apotheker-Zeitung vom 24. Dezember 1954, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.

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