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V116/96•Verfassungsgerichtshof V116/96
V116/96Verfassungsgericht26.02.1997
Apotheken Kammer, Rechtsschutz, Beiträge (Apothekerkammer), Wirkung aufschiebende
Der letzte Satz im §7 Abs1 der Umlagenordnung der Österreichischen Apothekerkammer, kundgemacht in der Österreichischen Apotheker-Zeitung vom 24. Dezember 1954, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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